BUSINESS TRAVEL VAT
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Ausländische MWST-Rückerstattung

Ausländische MWST auf Geschäftsreisen — die meisten Unternehmen fordern sie nie zurück.

Hotelübernachtungen, Konferenzgebühren, Transport, Ausrüstung, Mahlzeiten. Die Beträge sind in der Regel substanziell. Die Arbeit wird selten gemacht.

Beispielausgaben
Hotel, 4 NächteDubaiCHF 2'400
Konferenzgebühren, 2 TeilnehmerMailandCHF 1'800
Geräteanmietung, 3-Tage-DrehBerlinCHF 1'200
Mietwagen + Treibstoff, 3 TageFrankfurtCHF 540
KundenessenLondonCHF 480
Taxis, Meeting-WocheParisCHF 320
GesamtausgabenCHF 6'740
CHF 1'120
potenziell rückforderbar
Die Beträge

Was Unternehmen an ausländischer MWST auf Geschäftsreisen zahlen.

Keines dieser Unternehmen hält sich für «gross genug» für eine MWST-Rückerstattung. Alle haben sie, alle sind berechtigt zurückzufordern, die meisten tun es nie. Drei beispielhafte Fälle aus der Bandbreite, die wir sehen.

2-Personen-Beratung
CHF 4'0008'000
Vier Kundenreisen pro Jahr — München, Paris, Dubai.
Kreativ- oder Social-Media-Agentur
CHF 15'00035'000
Bei internationalen Festivals und Messen — Pitches, Sponsoring, Hotelblöcke für Kunden und Talente.
Ausländisches Unternehmen in der Schweiz
CHF 40'00055'000
Ein Unternehmen mit 100 Mitarbeitern, das ganzjährig Personen für grosse Branchenanlässe in die Schweiz schickt — Standmiete, Veranstaltungskosten, Unterkunft für Kunden und Talente.

Zwei Gründe. Die Fristen sind absolut — typischerweise der 30. Juni des dem Aufwand folgenden Jahres — und sie verstreichen leise. Die Dokumentationsanforderungen sind streng — die Rechnungen müssen die MWST separat ausweisen und den Firmennamen tragen, was die meisten Reisebuchungen standardmässig nicht tun. Wenn die Finanzabteilung es merkt, ist das Fenster geschlossen.

Schätzung

Schätzen Sie, was Sie zurückerhalten könnten.

Ihre jährlichen Geschäftsreisen ausserhalb Ihres Heimatlandes

Hotels, Konferenzgebühren, Transport, Verpflegung im Ausland — beste Schätzung. Nur Ausgaben ausserhalb Ihres Sitzlandes berücksichtigen.

Europäische Union
Norwegen, Island
Vereinigtes Königreich
Vereinigte Arabische Emirate
Schweiz (inkl. Liechtenstein)
CHF 0
potenziell rückforderbar

* Auch andere Jurisdiktionen können in bestimmten Fällen rückforderbar sein. Fragen Sie uns zu Ihrer Situation.

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Senden Sie die Unterlagen. Erhalten Sie einen schriftlichen Bericht.

Senden Sie die ausländischen Geschäftsausgaben, die Sie überprüfen lassen möchten — Belege, Rechnungen, Spesenabrechnungen, in jedem Format. Wir liefern einen schriftlichen Bericht zurück: was im aktuellen Zustand rückforderbar ist, was mit neu ausgestellten Belegen rückforderbar wird, und was ausserhalb der Regeln liegt.

Die Analyse ist kostenlos und unverbindlich. Wir antworten innert fünf Arbeitstagen.

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Über uns

Eine Praxis mit einem Dienst, geöffnet.

Die meiste ausländische MWST-Rückerstattung ist in Treuhandfirmen vergraben, verfügbar nur für Mandanten mit vollem Mandat. Swiss Ledger betreibt die Rückerstattung seit Jahren für eigene Mandanten.

BUSINESS TRAVEL VAT hebt diese Arbeit heraus und bietet sie eigenständig an — für jedes Unternehmen, das zur Rückforderung berechtigt ist, ohne weiteres Mandat.

swissledgergroup.ch
Wie es funktioniert

Was Sie haben, wie Sie es senden. Wir kümmern uns um den Rest.

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Dann
01

Sie senden die Ausgaben — auf dem Weg, der für Sie am besten passt.

02

Wir prüfen die Anspruchsberechtigung, ermitteln die anwendbaren Jurisdiktionen, erstellen einen schriftlichen Bericht über das, was rückforderbar ist und unter welchen Bedingungen.

03

Wenn Sie sich entscheiden fortzufahren, bereiten wir die Rückerstattungsanträge vor, reichen sie ein, verfolgen sie bis zur Auszahlung und überweisen Ihnen die zurückerstatteten Beträge.

04

Sie zahlen nur bei Erfolg — 33 bis 35 Prozent des zurückerstatteten Betrags. Keine Rückerstattung, kein Honorar.

Keine Rückerstattung, kein Honorar.

Wo die Rückerstattung anwendbar ist

In Jurisdiktionen mit Gegenseitigkeitsabkommen.

Schweiz → Ausland

Schweizer Unternehmen, die MWST in der Europäischen Union, im EWR, im Vereinigten Königreich und in den Vereinigten Arabischen Emiraten zurückfordern.

Ausland → Schweiz

Ausländische Unternehmen, die Schweizer MWST zurückfordern — einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Unternehmen mit Sitz in der EU, im Vereinigten Königreich und in den VAE.

Drittländer-Konstellationen

Kombinationen zwischen Drittländern, wo die Gegenseitigkeitsregeln dies erlauben. Ein britisches Unternehmen, das MWST in den VAE zurückfordert, ein deutsches Unternehmen, das norwegische MWST zurückfordert, und dergleichen.

Jeder Fall hängt von den spezifischen Regeln zwischen den beiden Jurisdiktionen ab. Die kostenlose Analyse stellt fest, welche gelten.

Was die Rückerstattung erfordert

Wo die Dokumentation unzureichend ist — beschaffen wir sie.

Was eine Rechnung enthalten muss

Dokumentation, welche die empfangende Behörde zufriedenstellt. Die Rechnung muss die MWST separat ausweisen, das Unternehmen korrekt benennen, den Lieferanten mit seiner MWST-Nummer identifizieren und innerhalb der Rückerstattungsperiode liegen.

MWST-Betrag separat ausgewiesen
Firmenname auf der Rechnung
MWST-Nummer des Lieferanten
Innerhalb der Rückerstattungsperiode

Was wir tun, wenn sie unzureichend ist

Die meisten Unternehmen fordern nicht zurück, weil ihre Reisebelege diesem Standard nicht entsprechen. Hotels drucken generische Quittungen, Konferenzveranstalter senden Bestätigungen statt Rechnungen, Online-Buchungen zeigen Gesamtbeträge ohne ausgewiesene MWST.

Wo das passiert, kann die Dokumentation in der Regel neu ausgestellt werden — und wo sie neu ausgestellt werden kann, übernehmen wir die Arbeit, sie zu beschaffen. Kontaktaufnahme mit Hotels, Konferenzveranstaltern, Lieferanten und Buchungsplattformen in der Sprache des Landes, Anfrage neu ausgestellter oder korrigierter Rechnungen, Nachfassen bis zur Antwort.

Ihr Dashboard

Verfolgen Sie jeden Fall von der Einreichung bis zur Auszahlung.

Sobald ein Fall eingereicht ist, sehen Sie genau, wo er steht — eingereicht, in Prüfung, genehmigt, bezahlt. Jeder zurückerstattete Betrag, jede Jurisdiktion, jeder Status, in einer Ansicht.

Insgesamt zurückerhalten
CHF 47'320
12 abgeschlossene Fälle
Aktive Fälle
9
über 6 Jurisdiktionen
Entscheidung ausstehend
CHF 31'290
5 Fälle
Durchschnittliche Dauer
94 Tage
Einreichung bis Zahlung
Aktuelle Fälle
Fall Jurisdiktion Betrag Status
Q1 2026 — München, Berlin Deutschland CHF 8'420
Q1 2026 — London, Edinburgh Vereinigtes Königreich CHF 4'180 Genehmigt
Q1 2026 — Dubai VAE CHF 2'640 Eingereicht
Q4 2025 — Mailand, Rom Italien CHF 6'120
Q1 2026 — Genf, Zürich Schweiz CHF 12'840 Genehmigt
Q4 2025 — Paris, Lyon Frankreich CHF 3'960 In Prüfung
Zurückerhalten, pro Quartal
Q3 25
Q4 25
Q1 26
Q2 26
Q3 2025 Q1 2026
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